Fachportal für Leistungserbringer

Vertragsabsicht

Zulassungsverfahren Verträge OAV - Optimierte Arzneimittelversorgung nach § 140a SGB V

Übersicht über diese Vertragsabsicht

Veröffentlichung:
14.06.2019
Angebotsfrist:
13.12.2020
Vertragsgegenstand:
Zulassungsverfahren Verträge OAV - Optimierte Arzneimittelversorgung nach § 140a SGB V
Auftraggeber:
AOK Nordost, IKK Brandenburg und Berlin

Bekanntmachung

Die AOK Nordost plant gemeinsam mit der IKK Brandenburg und Berlin im Rahmen der Förderung durch den Innovationsfonds den Aufbau sektorenübergreifender regionaler geriatrischer Teams (Pflegefachkräfte, Apotheker, Ärzte) mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungseffizienz pflegebedürftiger geriatrischer Patienten im Bereich der Arzneimittelversorgung. Hierzu werden Verträge nach § 140a Abs. 1 SGB V i. V. m § 92b SGB XI abgeschlossen.

Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabeeinheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erreicht werden können.

Dokumente der AOK Nordost Berlin

Kontakt zu Ihrer AOK Nordost (Berlin)

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten