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Zusätzliche Betreuung und Aktivierung

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Durch das Inkrafttreten des I. Pflegestärkungsgesetzes sind für den Abschluss einer neuen Vereinbarung (1: 20 für Anspruchsberechtigte) die Einreichung eines entsprechenden Antrages mit Anlage erforderlich. Die Formulare und Musterverträge finden Sie unter der jeweiligen Einrichtungsform.

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