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Informationen für Anbietende

Mehrere jungen Menschen sitzen vor Schreibtischen und zeigen sich gegenseitig Dokumenten oder lernen
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Open-House-Verträge

Das Präventionsgesetz verpflichtet die Pflegekassen, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Für diese Präventionsangebote nach §5 SGB XI wollen die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen und die BAHN-BKK Open-House-Verträge mit geeigneten Anbietenden abschließen.

Wir haben alle Informationen für den Abschluss eines Open-House-Vertrages für Sie zusammengestellt.

Präventionsangebote

Unter den folgenden Punkten finden Sie die Voraussetzungen für die einzelnen Qualifizierungsmodule.

Ihr Ansprechpartner bei der AOK Hessen

Bei Fragen rund um das Thema Prävention in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen

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