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Krankenhausindividuelle Erstattungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten nach § 26f Abs. 4-7 KHG

Bitte unbedingt beachten: Die nachfolgenden Aussagen sowie die zum Download bereitgestellten Dokumente gelten ausschließlich für niedersächsische Krankenhäuser. Für Krankenhäuser außerhalb von Niedersachsen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Landesministerium bzw. an die von dort benannte Krankenkasse.

AOK Niedersachsen: Erdgas, Fernwärme und Strom

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat die AOK Niedersachsen mit der Abwicklung des krankenhausindividuellen Ausgleichs der gestiegenen Kosten für den Bezug von leitungsgebundenem Erdgas, leitungsgebundener Fernwärme und leitungsgebundenem Strom nach § 26f Abs. 4-7 KHG sowie die Bearbeitung der Anträge im Zusammenhang mit der Gebäudeenergieberatung gem. § 26f Abs. 8 KHG beauftragt. Für die bettenbezogene Ausgleichszahlung nach § 26f Abs. 2 und 2a KHG verbleibt die originäre Zuständigkeit beim MS.

Darüber hat die AOK Niedersachsen alle niedersächsischen Krankenhäuser per E-Mail sowie mit einem Anschreiben per Post informiert. Im Anschluss finden Sie weitere aktuelle Informationsschreiben der AOK Niedersachsen sowie aktuelle Unterlagen für 2024 im Zusammenhang mit der Erstattung der Energie-Mehrkosten. Bitte nutzen Sie ausschließlich die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen, da ansonsten eine vollständige und reibungslose Bearbeitung nicht möglich ist und es dadurch zu vermeidbarem Mehraufwand kommen kann.  

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Ausgleich der Mehrkosten nach § 26f Abs. 4-7 KHG (krankenhausindividuelle Erstattung auf Basis nachgewiesener Mehrkosten) und zur Gebäudeenergieberatung nach § 26f Abs. 8 KHG:
Telefonisch:    Martin Stoklossa, 0511 8701-14107
                        Nadine Andres, 0511 8701-14108
per E-Mail:      Energiekosten26fKHG@nds.aok.de

Bei Fragen zur bettenbezogenen Ausgleichszahlung nach § 26f Abs. 2 und 2a KHG wenden Sie sich bitte direkt an das MS:
Telefonisch:    Guido Bartsch, 0511 120-4105
per E-Mail:      KH-Energie@ms.niedersachsen.de

 

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