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Arzneimittelvereinbarung Westfalen-Lippe

Die Arzneimittelvereinbarung wird zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene geschlossen.

Aktuelle Informationen

Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabenvolumen für die von Vertragsärzten veranlassten Leistungen (Arznei- und Verbandmittel nach § 31 SGB V) innerhalb eines Kalenderjahres. Darüber hinaus enthält die Arzneimittelvereinbarung Wirtschaftlichkeitsziele, die der bedarfsgerechten, qualifizierten und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung der gesetzlich Versicherten dienen.

Dokumente der AOK NordWest Westfalen-Lippe

Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarung bei der KVWL

Weitere Dokumente wie Anlagen und die Vereinbarungen der vergangenen Jahre finden Sie bei der KVWL.

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