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Ausschreibungen und Vertragsabsichten Hessen

Sofern die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen beabsichtigt, Verträge zur ambulanten ärztlichen Versorgung zu schließen, werden diese auf dieser Seite bekannt gemacht.

Aktuelle Ausschreibung

Ergänzungsvereinbarung Kooperationsvereinbarungen mit hessischen Ärztenetzen

Vertragsabsicht der AOK Hessen zum Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach §135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird  allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss beziehungsweise der Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten. Interessierte Ärztenetze können dazu bei der aufgeführten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Ärztenetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Ärztenetz, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag geschlossen.

Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre

Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2020. Im Anschluss daran kann der Beitritt zum Vertrag jeweils zu Jahresbeginn (1. Januar) erfolgen. Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Der späteste Zeitpunkt zum Beitritt ist der 1. Januar 2023.

Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit chronischer Hepatitis C

Der Selektivvertrag Hepatitis C "Versorgung von AOK Versicherten mit chronischer Hepatitis C" und der Annexvertrag "Konsiliarärztliche Beratungsleistung bei Therapiefragen im Rahmen der Behandlung von Versicherten mit chronischer Hepatitis C der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen" wurden zum 31.  Dezember 2019 gekündigt.

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