Einschreibung
Teilnahmevoraussetzung ist die Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose.
Diese ist durch folgende Kriterien definiert:
- Vorliegen von osteoporoseassoziierten Frakturen (insbesondere der Wirbelkörper, des Beckens, des proximalen Femurs, des Humerus und des Radius) oder
- ein Frakturrisiko ≥ 30 % innerhalb der nächsten 10 Jahre, berechnet anhand der Risikofaktoren, des Alters und der gemessenen Knochendichte (DXA).
Die Teilnahme ist altersabhängig
- Frauen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr,
- Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Menschen mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht frühestens ab dem vollendeten 50. Lebensjahr.
Dokumente der AOK NordWest Schleswig-Holstein
Dokumentation
Für Disease-Management-Programme ist es notwendig, dass standardisierte Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese standardisierte und strukturierte elektronische Dokumentation ist die Grundlage für die Informations- und Steuerungsprozesse im DMP und die Basis, um Arzt-Feedbackberichte und wissenschaftliche Evaluationen zu erstellen.
Die elektronische Dokumentation besteht aus zwei Teilen: Im indikationsübergreifenden Teil werden die grundlegenden administrativen und allgemeinen medizinischen Daten sowie die für die Behandlung wichtigen Komorbiditäten erhoben. Für jede Erkrankung schließt sich ein indikationsspezifischer Teil an.
Unabhängig von den individuell erforderlichen Verlaufskontrollen erfolgt die Dokumentation mittels der in Anlage 20 aufgeführten Parameter quartalsweise oder jedes zweite Quartal.
Inhalte der Dokumentation:
individueller Inhalt je Programm |
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Behandlungsplanung |
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Medikation | |
Schulung | |
Allgemein |
Datenaustausch
Die Teilnahmeerklärungen der Patienten werden per Post an die Datenstelle gesandt.
Die teilnehmenden Ärzte leiten die elektronisch erfassten DMP-Dokumentationen an die Datenstelle weiter, die für die Sammlung und Aufbereitung der Daten zuständig ist. Diese prüft die Daten und bittet den Arzt gegebenenfalls, fehlerhafte Dokumentationen zu korrigieren.
Danach übermittelt die Datenstelle die Daten an die Gemeinsame Einrichtung von Ärzten und Krankenkassen, die für die ärztliche Qualitätssicherung (Erstellung von Feedbackberichten) verantwortlich ist. Die Krankenkassen erhalten die Daten als Grundlage für die Steuerung der Programmabläufe sowie für die Betreuung und Information der teilnehmenden Versicherten (Qualitätssicherung).
Darüber hinaus müssen die Krankenkassen die dokumentierten Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Wirksamkeit und der Kosten des Behandlungsprogramms zur Verfügung stellen. Bevor die Daten an einen externen Sachverständigen weitergegeben werden, müssen sie pseudonymisiert werden. Dadurch können keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Patienten gezogen werden.
Der Umgang mit den Patientendaten durch die beteiligten Stellen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.