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Verträge und Vereinbarungen zur Häuslichen Krankenpflege (HKP)

Um die Versorgung ihre Versicherten mit häuslicher Krankenpflege sicherzustellen, schließen die AOKs Verträge mit Pflegeanbietern wie ambulanten Pflegediensten.

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Rahmenbedingungen der häuslichen Krankenpflege

Die Bayerischen Krankenkassen und Vereinigungen der Leistungserbringer haben in einem Rahmenvertrag die Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege vereinbart.

Dokumente der AOK Bayern

Gebührenvereinbarungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V)

Vereinbarungen über Gebühren von Leistungen der häuslichen Krankenpflege für Wohlfahrtsverbände

Die Krankenkassen und die Wohlfahrtsverbände in Bayern haben Vergütungsvereinbarungen zum Rahmenvertrag gemäß § 132a SGB V geschlossen.

Dokumente der AOK Bayern

Vereinbarungen über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege für Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen

Die Krankenkassen und die Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen in Bayern haben Vergütungsvereinbarungen zum Rahmenvertrag gemäß § 132a SGB V geschlossen.

Dokumente der AOK Bayern

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