Guten Tag,
wir haben eine neue Mitarbeiterin, die zwei Minijobs ausübt. Bei der Zusammenrechnung überschreitet sie die Grenze von 603 Euro. Eine Hauptbeschäftigung liegt nicht vor. Damit sind ja beide Beschäftigungsverhältnisse versicherungspflichtig. Kann dann aber die Midijobregelung bei beiden Beschäftigungsverhältnissen angewendet werden?
Viele Grüße