Eine Mitarbeiterin hat zwei Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber, dass eine Beschäftigungsverhältnis ist voll Sozialversicherungspflichtig, dass zwei Beschäftigungsverhältnis wäre eigentlich als Minijob zu werten. Ist das möglich? oder muss auch das zwei Beschäftigungsverhältnis als voll Sozialversicherungspflichtig bewertet werden, da es sich um ein gesamtes Beschäftigungsverhältnis handelt.
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zwei Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber
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RE: zwei Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber
Guten Tag,
übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. Mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber werden versicherungsrechtlich also als eine Einheit betrachtet. Es ist auf den in der Sozialversicherung verwendeten Begriff des Arbeitgebers abzustellen, der einen eigenständigen Inhalt hat. Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist demnach allein zu prüfen, ob Arbeitgeberidentität besteht.
Es liegt somit sozialversicherungsrechtlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor, mit entsprechender sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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