Guten Tag, ich habe einen ehemaligen Gesellschafter/Geschäftsführer, der früher SV frei war. Jetzt wurde festgestellt, dass er nur noch Mindergesellschafter/Geschäftsführer ist, also SV pflichtig. Er ist Regelaltersrentner. Ich habe ihn mit der 119 / 0320 geschlüsselt.
Als SV freier Gesellschafter hatte er lt. Vertrag keinen Anspruch auf die Hälfte Zuschuss in der KV/PV aus seiner privaten Versicherung.
Hat er jetzt als normaler AN mit einer privaten Versicherung Anspruch auf eine Zuzahlung? Wenn ja wie hoch, da er ja Rentner ist. Oder hat er auch keinen Anspruch auf Zuzahlung?
Mit freundlichen Grüßen
Ines