Hallo Expertenteam,
wir haben eine Frau beschäftigt, welche aufgrund ihrer Selbständigkeit als hauptberuflich selbständig eingestuft wurde und freiwillig gesetzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Sie verdient bei uns monatlich ca. 1.200€ und es werden nur RV, AV-Beiträge abgeführt.
Nun ist die Dame schwanger und befindet sich bald in der Mutterschutzfrist. Für die Angestelltentätigkeit bei uns stellt sich nun die Frage, ob ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht.
Aufgrund von § 19 Abs. 1 MuSchG i.V.m. § 24i Abs. 1 S. 1 HS 2 SGB V („denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird“) würden wir es bejahen.
Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Zuschuss würde bestehen, wenn lediglich die Selbständigkeit bestünde. Hier wäre § 24i Abs. 1 S. 1 HS 1 SGB V („Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben“) maßgebend.
Liegen wir mit der Bewertung richtig?
Besten Dank und viele Grüße
V.Schießl