Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch AG bei Krankenversicherung in Griechenland

    Eine Mitarbeiterin befindet sich in Elternzeit. Diese wird vorzeitig, wegen einer erneuten Mutterschutzfrist beendet. Die Mitarbeiterin ist in einem Beschäftigungsverhältnis. Sie ist nach Griechenland umgezogen, hat ihre deutsche Krankenversicherung gekündigt und hat nun eine griechische Krankenversicherung. Mutterschaftsgeld nach § 19 MuschG Abs 1 i.V.m. § 24i SGB V erhält nur wer Mitglied einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse ist. Somit hat sie keinen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Ist das richtig ?

    Bekommt sie dann das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 2 MuschG?


    Vielen Dank

  • 02
    RE: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch AG bei Krankenversicherung in Griechenland

    Hallo Skadi,
     
    gestatten Sie uns zunächst die Anmerkung, dass es für uns nicht nachvollziehbar ist, wie in der von Ihnen beschriebenen Fallkonstellation durch den Verzug nach Griechenland und gleichzeitigem Weiterbestehen der Beschäftigung während der Elternzeit ein Wechsel durch „Kündigung“ der gesetzlichen Krankenkasse zu einer griechischen Krankenversicherung erfolgen soll.
     
    Daher bitten wir um Verständnis, dass wir hier nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld (§ 19 Abs. 1 MuSchG in Verbindung mit § 24i SGB V). 
     
    Nach § 19 Abs. 2 MuSchG erhalten Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert (z. B. über Ihren Ehemann) sind, für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld bis maximal 210,00 € zulasten des Bundes.
     
    Sofern der Krankenversicherungsschutz über einen ausländischen Träger existiert, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach deutschem Recht.
     
    Inwiefern in einem solchen Fall eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld besteht, betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht und kann im Rahmen dieses Forums im Bereich „Sozialversicherung“ nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.