Liebes Expertenforum,
eine Mitarbeiterin, die bei uns in Deutschland beschäftigt ist, hat für ihr 1. Kind Elternzeit genommen und ist während der EZ in die Schweiz gezogen und dort nun auch krankenversichert. Aufgrund der Geburt des 2. Kindes hat sie nun ihre EZ vorzeitig beendet, so dass das Arbeitsverhältnis zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen wiederauflebt.
Hat die Mitarbeiterin nun einen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 MuSchG ( sie ist immer noch in der Schweiz krankenversichert) ? Wie ist der Zuschuss zu berechnen, da uns nicht bekannt ist, ob die schweizerische KV Mutterschaftsgeld zahlt und in welcher Höhe?
Viele Grüße
Referentin1