Hallo zusammen,
wir bitten um Mithilfe in folgender Angelegenheit:
Sachverhalt:
Unsere Mitarbeiterin ist derzeit privat krankenversichert. Aufgrund ihres Alters kann sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Zudem war sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert. Daher könnte ein Anspruch nach § 257 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 3a SGB V bestehen.
Ihr Ehegatte ist Beamter, privatversichert und beihilfeberechtigt. Der Versicherungsschein ist auf seinen Namen ausgestellt.
Unsere Rechtsansicht:
Aus unserer Sicht besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss für die private Kranken- und Pflegeversicherung, da vorrangig ein Anspruch auf die Beihilfe des Ehegatten besteht. Liegen wir mit dieser Annahme richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Tom Nguyen