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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Zuschuss für private KV/PV bei Eheleuten / Anspruch auf Beihilfe beim andere Person

    Hallo zusammen,


    wir bitten um Mithilfe in folgender Angelegenheit:


    Sachverhalt:

    Unsere Mitarbeiterin ist derzeit privat krankenversichert. Aufgrund ihres Alters kann sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Zudem war sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert. Daher könnte ein Anspruch nach § 257 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 3a SGB V bestehen.


    Ihr Ehegatte ist Beamter, privatversichert und beihilfeberechtigt. Der Versicherungsschein ist auf seinen Namen ausgestellt.


    Unsere Rechtsansicht:

    Aus unserer Sicht besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss für die private Kranken- und Pflegeversicherung, da vorrangig ein Anspruch auf die Beihilfe des Ehegatten besteht. Liegen wir mit dieser Annahme richtig?


    Vielen Dank für Ihre Antwort!


    Mit freundlichen Grüßen

    Tom Nguyen

  • 02
    RE: Zuschuss für private KV/PV bei Eheleuten / Anspruch auf Beihilfe beim andere Person

    Hallo Herr Nguyen,
     
    nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
     
    Eine Regelung, dass in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art Beihilfeansprüche über den verbeamteten Ehegatten den Anspruch der Mitarbeiterin auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausschließt oder Ruhen lässt, beinhalten die § 257 Abs 2 SGB V und der § 61 Abs. 2 SGB XI nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Zuschuss für private KV/PV bei Eheleuten / Anspruch auf Beihilfe beim andere Person

    Hallo Expertenteam,


    vielen Dank für die wie immer sehr schnelle Antwort. Ich habe da eine Nachfrage (vielleicht können Sie es ggf. auch nicht beantworten, weil ein ganz anderes Rechtsgebiet).


    Durch die Auszahlung des KV und PV-Zuschusses an unsere Beschäftigte würde eine Doppelauszahlung entstehen, weil die Beihilfe auch geleistet wird. Wird dadurch nicht die Beihilfe gekürzt und entstandene Kosten von der Beihilfe zurückgefordert? Das ist für uns entscheidend, da wir hier ggf. rückwirkend an die Beschäftigte den Zuschuss auszahlen müssen und Probleme vermeiden sollten.


    Vielen Dank für die Antwort und bei der Gelegenheit einen schönen Feiertag!


    Mit freundlichen Grüßen

    Tom Nguyen

  • 04
    RE: Zuschuss für private KV/PV bei Eheleuten / Anspruch auf Beihilfe beim andere Person

    Hallo Herr Nguyen,
     
    wie Sie bereits vermutet haben, können wir zu Ihrer Frage einer eventuellen Kürzung und Rückforderung von Beihilfeleistungen keine weitergehende Stellungnahme abgeben und empfehlen Ihnen, dies ggf. mit der zuständigen Beihilfestelle zu klären.
     
    Abschließend möchten wir uns für Ihre wertschätzenden Worte bedanken und wünschen Ihnen ebenfalls einen schönen Feiertag.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam     
     

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