Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Zuschuss Augenlaserung

    Hallo,

    kann man als Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Zuschuss für eine Augenlaserbehandlung zahlen, da der Mitarbeiter den ganzen Tag am Bildschirm arbeitet? gilt das als gesundheitsfördernde Maßnahme mit 600€ jährlich? Steuer und sv frei? VG M.S.

  • 02
    RE: Zuschuss Augenlaserung

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zuschuss Augenlaserung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    medizinische Operationen gehören nicht zu den „Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben“; deshalb werden sie nicht durch § 3 Nr. 34 EStG steuerbefreit.


    Ausnahmsweise können die Kosten im „überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse“ des AG liegen und deshalb nicht als Vergütung steuerrelevant sein. Dies gilt aber nur, wenn nach medizinischer Einschätzung die Maßnahme notwendig ist, um betriebliche Anforderungen zu erfüllen (vgl. BMF-Schreiben vom 20.04.2021, IV C 5 - S 2342/20/10003 :003, Textziffer 37 zur Handhabung bei „Bildschirmarbeitsplatzbrillen“; zu den Anforderungen dort allgemein Textziffer 36).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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