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  • 01
    Zuschuss Arbeitgeber zu Arbeitsplatzbrille

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir als Arbeitgeber möchten unseren Mitarbeitern einen Zuschuss zu einer Arbeitsplatzbrille (Bildschirmbrille) geben. Dabei stellen sich folgende Fragen:

    - Kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Arbeitsplatzbrille geben?

    - Falls ja, braucht der Arbeitnehmer eine Ärztliche Bescheinigung?

    - Muss die Rechnung auf den Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber ausgestellt werden?

    - Muss die Leistung im Lohnkonto/auf den Abrechnungen/Elster-Bescheinigung dokumentiert werden und wenn ja, wie?

    - Gibt es weitere Voraussetzungen/Regelungen, die beachtet werden müssen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

     

  • 02
    RE: Zuschuss Arbeitgeber zu Arbeitsplatzbrille

    Sehr geehrter Fragesteller,


    es besteht zunächst die Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezugsfreigrenze). Bei höheren Beträgen ist die (vollständige oder teilweise) Kostentragung durch den Arbeitgeber nur dann steuerfrei, wenn die Überlassung der Arbeitsplatzbrille/Bildschirmbrille im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse liegt, insbesondere wenn sie arbeitsschutzrechtlich vorgeschrieben ist. Dies kann sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Verbindung mit dem dortigen Anhang (Teil 4, Abs. 2 Nr. 1) ergeben. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist dann zu dokumentieren und die Dokumentation für etwaige Prüfungen bereitzuhalten.


    Angaben auf den Lohnabrechnungen und-bescheinigungen sind nicht notwendig.


    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, entsprechende Brillen als Arbeitsmittel arbeitgeberseits bereitzustellen, wenn die Privatnutzung ausgeschlossen wird, z.B. die Brillen am Arbeitsplatz und im Eigentum des Arbeitgebers verbleiben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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