Eine Mitarbeiterin ist kinderlos und zahlt also den Zuschlag für die PV.
Durch die Heirat hat uns das Finanzamt zwei Kinderfreibeträge gemeldet. Nun stellte sich uns die Frage, wie wir mit dem PV-Zuschlag umgehen sollen.
Unsere Mitarbeiterin ist durch die Heirat des Vaters der Kinder nun ein Elternteil geworden.
Die Kinder leben bei der Mutter und kommen nur an den Wochenenden zum Vater und unserer Mitarbeiterin.
Gemeldet sind die Kinder bei der leiblichen Mutter. Wir haben recherchiert, dass eine Elterneigenschaft auch für Stiefeltern anerkannt wird. Jedoch soll hierfür ein Nachweis erbracht werden. Die Eheurkunde unserer Mitarbeiterin mit dem leiblichen Vater des Kindes liegt uns vor ebenso wie die Geburtsurkunden. Jedoch kann uns unser Mitarbeiter eine Meldebescheinigung nicht vorlegen. Die DABPV hat für unsere Mitarbeiterin keine Elterneigenschaft bestätigt, wobei diese Meldungen auch immer noch sehr fehlerbehaftet sind.
Wieso erkennt das Finanzamt die Kinderfreibeträge an? Wie sollen wir uns in diesem speziellen Fall hinsichtlich des PV-Zuschlags für Kinderlose verhalten?
Reicht als Nachweis auch der gemeldete Kinderfreibetrag des Finanzamtes aus, um die Elterneigenschaft auch für den PV-Zuschlag unseres Mitarbeiters anzuwenden?