Expertenforum - Zuschlag Pflegeversicherung, wenn unter 23

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  • 01
    Zuschlag Pflegeversicherung, wenn unter 23

    Hallo Expertenteam,


    betreffend Zuschlag in der Pflegeversicherung hätten wir eine grundlegende Frage.


    Wenn ein Mitarbeiter noch unter 23 ist und keine Kinder hat, sind hier auch 2,3 % zu zahlen oder sind bis zum erreichen des 23. Lebensjahres 1,7 % anzusetzen?


    Wir haben nirgends einen Textfassung vorgefunden, wo das 23. Lebensjahr (wie zu damaliger Zeit) auch noch nicht aufgeführt ist.


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Zuschlag Pflegeversicherung, wenn unter 23

    Hallo PersobueroSC,
     
    gesetzlich (kranken- und) pflegeversicherte Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose (aktuell 0,6% Beitragssatzpunkte) ausgenommen. Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt in der Regel dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein.
     
    Dies ergibt sich aus § 55 Absatz 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI in Verbindung mit den  Grundsätzlichen Hinweisen zur „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung
    nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 28.03 2024.
     
    Demzufolge ist in einem solchen Fall der Arbeitnehmeranteil bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres in Höhe von 1,7 % der Beitragsberechnung zugrunde zu legen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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