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  • 01
    Zuschläge (SFN) während Krankengeldbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    während der Lohnfortzahlung sind ja die SFN-Zuschläge zu berechnen und zu verbeitragen, damit den Arbeitnehmern keine Nachteile entstehen. Wie sieht es aus, wenn Krankengeld gezahlt wird? Dann sind doch diese verbeitragten Zuschläge in der EEL-Meldung enthalten und werden mit dem Krankengeld abgegolten? Oder muss der Arbeitgeber, diese weiter bezahlen? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen.

    Britta B.

  • 02
    RE: Zuschläge (SFN) während Krankengeldbezug

    Hallo Britta B.,
     
    Zuschläge, die der Arbeitgeber für tatsächlich geleistete Sonn- und Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) gewährt, können bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben und unterliegen prinzipiell nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Allerdings sind lohnsteuerfreie SFN-Zuschläge sozialversicherungsrechtlich dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragspflichtig, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, mehr als 25 EUR pro Stunde beträgt. Bei Grundlöhnen von mehr als 25 EUR kann ein zusätzlicher Bezug zwar steuerfrei, aber in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht beitragsfrei gezahlt werden.
     
    SFN-Zuschläge, die ohne tatsächliche Arbeitsleistung arbeitsrechtlich zustehen und gezahlt werden, sind steuerpflichtig. Sie stellen insofern auch Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. Betroffen von dieser Regelung sind insbesondere Beschäftigungen, in denen während eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz oder im Fall der arbeitsunfähigkeitsbedingten Entgeltfortzahlung SFN-Zuschläge gewährt werden.
     
    Grundsätzlich stellen solche Zahlungen laufendes Arbeitsentgelt dar und sind nach den hierfür geltenden allgemeinen Regelungen der Beitragspflicht zu unterwerfen. Sofern sich hieraus im zugrunde zulegenden Bemessungszeitraum eine Beitragspflicht ergibt, wäre eine Berücksichtigung bei der Ermittlung des Regelentgelts vorzunehmen.
     
    Die Frage, inwieweit die SFN-Zuschläge während des Krankengeldbezuges vom Arbeitgeber weiterzuzahlen sind, betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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