Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn zum Beispiel ein Nachtzuschlag in Höhe von 30% gezahlt wird und für die Zeitspanne gesetzlich 25% sv-frei sind, dann müssen, zusätzlich zum übersteigenden Betrag der 25,00 € Freibetrag, die 5% ebenfalls verbeitragt werden, oder?
Beispiel: Grundlohn 27,00€
SV-Beitrag für 2,00€
SV-Beitrag für 5% von 25,00€
Und meine 2. Frage, sind SFN- Zuschläge pfändbar.
Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta B.