Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Zuschläge richtig verbeitragen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn zum Beispiel ein Nachtzuschlag in Höhe von 30% gezahlt wird und für die Zeitspanne gesetzlich 25% sv-frei sind, dann müssen, zusätzlich zum übersteigenden Betrag der 25,00 € Freibetrag, die 5% ebenfalls verbeitragt werden, oder?

    Beispiel: Grundlohn 27,00€

    SV-Beitrag für 2,00€

    SV-Beitrag für 5% von 25,00€


    Und meine 2. Frage, sind SFN- Zuschläge pfändbar.


    Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Britta B.

  • 02
    RE: Zuschläge richtig verbeitragen

    Guten Tag,
     
    nach § 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind
    dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.
     
    Die gilt ausdrücklich nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt.
     
    Grundsätzlich müssen hier die Voraussetzungen des § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen. Hier werden entsprechende Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei gestellt.
      
    Sofern hier in Bezug auf die Sozialversicherung Zuschläge von einem Grundlohn über 25 Euro je Stunde gezahlt werden, sind die Zuschläge für den überschießenden Stundenlohn beitragspflichtig.
     
    Ob die SFN- Zuschläge pfändbar sind, ist eine arbeitsrechtliche Fragestellung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.