Die Mitarbeiterin arbeitet oft sonntags und manchmal an Feiertagen. Hierfür erhält sie einen Sonntagszuschlag und einen Feiertagszuschlag.
Wenn Sie Urlaub hat werden ihr auch die Zuschläge vergütet mit dem Durschnitt der letzten drei Monate.
Wie verhält sich das, wenn die Mitarbeiterin krank ist? Soweit ich gelesen habe geht es hier nach dem Entgeltausfallprinzip. Wenn die Mitarbeiterin, aber nicht an einem Sonntag oder Feiertag krank ist, entfällt ihr auch kein Zuschlag. Heißt das hier entsteht dann kein Phantomlohn?
Dieselbe Frage stellt sich auch bei der Feiertagsvergütung. Auch hier gilt meines Wissen nach das Entgeltaufallprinzip. Wenn die Mitarbeiterin aber sowieso an einem Feiertag keine Stunden geleistet hätte, weil Sie nicht dafür eingeteilt war, entfällt ihr doch auch kein Entgelt?