Liebe Experten,
ausländische Aushilfskräfte für Land- und Forstwirtschaft erhalten während ihrer kurzfristigen Beschäftigung (die SV-frei ist) eine Zusatzkrankenversicherung. Diese wird vom Arbeitgeber gezahlt pro Arbeitnehmer in einer Summe für den gesamten Zeitraum der kurzfristigen Beschäftigung. Die ausländischen Aushilfskräfte werden während ihrer Tätigkeit mit einer 5 % Pauschalsteuer (da Land- und Forstwirtschaft) abgerechnet. Darf bei der vom AG übernommenen Zusatzkrankenversicherung (bei Betrag über € 50) hinsichtlich der abzuführenden Lohnsteuer die 5 % berücksichtigt werden oder sind 30 % (§ 37b EStG) anzusetzen?
Sollte der Betrag maximal € 50 betragen - darf dies dann als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG genutzt werden?
Lieben Dank für Ihre Unterstützung.
Emmely