Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Zusätzlicher Vertrag bei gleichem Arbeitgeber

    Ein Mitarbeiter arbeitet mit einer 50%-Stelle in unserem Unternehmen und soll künftig einen zusätzlichen Vertrag für Autorentätigkeiten bekommen. Er soll monatlich für diese Tätigkeit ein zusätzliches Entgelt erhalten sowie ca. 2 mal jährlich eine Umsatzbeteiligung.

    Unserer Auffassung nach müsste das zusätzliche Entgelt zum regulären Entgelt hinzugerechnet werden und damit wäre es steuer- und sozialversicherungspflichtig sowie in der betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen (bis zur jeweiligen BBG).

    Die Umsatzbeteiligung wäre als Einmalzahlung abzurechnen.

    Teilen Sie diese Auffassung?

  • 02
    RE: Zusätzlicher Vertrag bei gleichem Arbeitgeber

    Hallo K. Zimmermann,
     
    Ihrer Auffassung, dass in dem vorliegenden Sachverhalt von einem einheitlichen durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, sowie der angedachten Vorgehensweise bezüglich der Verbeitragung zu stimmen wir zu.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir zur steuerlichen Bewertung Ihres Sachverhalts keine Aussage treffen können und empfehlen diesbezüglich ggf. das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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