Ein Mitarbeiter arbeitet mit einer 50%-Stelle in unserem Unternehmen und soll künftig einen zusätzlichen Vertrag für Autorentätigkeiten bekommen. Er soll monatlich für diese Tätigkeit ein zusätzliches Entgelt erhalten sowie ca. 2 mal jährlich eine Umsatzbeteiligung.
Unserer Auffassung nach müsste das zusätzliche Entgelt zum regulären Entgelt hinzugerechnet werden und damit wäre es steuer- und sozialversicherungspflichtig sowie in der betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen (bis zur jeweiligen BBG).
Die Umsatzbeteiligung wäre als Einmalzahlung abzurechnen.
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