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  • 01
    zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

    Wir haben einen Arbeitnehmer mit mtl. 6.000,00 € , Beginn der Beschäftigung zum 01.02.2024.

    Dieser ist aufgrund der Höhe des Bruttogehalts freiwillig versichert und geht ab dem 01.05.2024 in die private Krankenversicherung.

    Im Jahr 2025 liegt die JAE bei 73.800,00 €, wir rechneten aber mit einer rückwirkenden Sonderzahlung für das Jahr 2025, sodass weiterhin mit der privaten KV abgerechnet wurde.

    Leider gab es keine Gehaltserhöhung etc., der Mitarbeiter möchte aber in der privaten KV bleiben und nach Internet-Recherchen ist dies auch möglich, leider aber keine klare Aussage. Was gilt hier gesetzlich? Gibt es eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, in der privaten KV zu bleiben?

  • 02
    RE: zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten, tritt mit dem Zeitpunkt des Unterschreitens sofort Krankenversicherungspflicht ein.
     
    Nur wenn sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze ändert (erhöht), was stets zum 01.01. eines Jahres der Fall ist und dadurch Krankenversicherungspflicht eintritt, besteht die Möglichkeit einer Befreiung nach § 8 SGB V.
     
    Tritt aufgrund einer Reduzierung des Arbeitsentgeltes Krankenversicherungspflicht ein, ist eine Befreiung hiervon nicht möglich. § 8 SGB V sieht für diese Fallkonstellation keine Befreiungsmöglichkeit vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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