Sehr geehrtes Expertenteam,
Voraussetzung für den Zugang der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass die Person im zweiten Teil des Erwerbslebens mindestens 9/10 gesetzlich krankenversichert war.
Frage 1: Spielt es eine Rolle, ob in den 9/10 eine Pflichtversicherung bestand (Beitragsgruppe 1111) oder eine freiwillige Versicherung (9111)? Wir können uns erinnern, dass der Zugang zur (günstigeren) KVdR irgendwann mal nur bei 9/10 Pflichtversicherung bestand, das BSG (?) dies jedoch "gekippt" hat. Sicher sind wir uns nicht. Ggf. Rechtsgrundlage, Urteil.
Frage 2: Wenn ein Selbständiger schon immer bei der AOK versichert war, erfüllt er demnacht auch die Voraussetzungen der 9/10-Regelung?
Frage 3: Wenn jemand von der PKV in den letzten Jahren in dei GKV wechselte, die 9/10 aber nicht erreicht: Konsequenz? Keine KVdR sondern freiwilliges Mitglied und Verbeitragung aller Einnnahmen?
Vielen Dank.
MfG
Personalabteilung (PA)