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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Zinsen wegen verspäteter Zahlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin hat sich die Zahlung einer Tantieme per Gerichtsbeschluss erstritten. Aufgrund der verspäteten Zahlung sollen Zinsen auf die Tantieme gezahlt werden.

    Frage: Sind die Zinsen steuerfrei und wie müssen diese im Lohnkonto bzw. auf der Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert werden?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Zinsen wegen verspäteter Zahlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die gezahlten Verzugszinsen sind nicht lohnsteuer-relevant (also weder zu versteuern, nicht auf der Lohnbescheinigung zu dokumentieren, sondern „nur“ als Betriebsausgaben zu führen).


    Sie müssen von der Mitarbeiterin im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben und versteuert werden. Ein entsprechender Hinweis an die Mitarbeiterin ist sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte für Steuerrecht

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