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    Zeitwertkonto vs Arbeitszeitkonto

    im Rahmen einer aktuellen Diskussion mit unserem Personalrat stellt sich für uns die Frage, ob für die Durchführung eines Sabbaticals zwingend ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) nach §§ 7b ff. SGB IV eingerichtet werden muss oder ob alternativ auch ein Arbeitszeitkonto mit Zeitgutschriften ausreichend sein kann.


    Hintergrund ist folgender:


    Wir sind eine Kommune und damit nicht insolvenzfähig. Nach Auffassung unseres Personalrats ist die Einführung eines Zeitwertkontos zwingende Voraussetzung, um längere Freistellungsphasen (z. B. ein sechs- oder zwölfmonatiges Sabbatical) anbieten zu können.


    Demgegenüber vertreten wir die Auffassung, dass ein Langzeit-Arbeitszeitkonto mit Zeitgutschriften ausreichend sein könnte. Die Beschäftigten würden über einen längeren Zeitraum Zeitguthaben ansparen und dieses anschließend für eine zusammenhängende Freistellungsphase verwenden. Während der Freistellung würden sie weiterhin laufend Arbeitsentgelt von uns erhalten; das Beschäftigungsverhältnis bestünde unverändert fort und die Sozialversicherungspflicht bliebe bestehen.


    Unsere Fragen lauten daher:


    Ist für ein derartiges Sabbatical aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zwingend eine Wertguthabenvereinbarung nach §§ 7b ff. SGB IV erforderlich oder kann die Freistellung auch über ein Langzeit-Arbeitszeitkonto mit Zeitgutschriften erfolgen?

    Hat die fehlende Insolvenzfähigkeit einer Kommune Auswirkungen auf diese Beurteilung?

    Gibt es sozialversicherungsrechtliche oder beitragsrechtliche Vorschriften, die einer mehrmonatigen oder bis zu einjährigen Freistellung auf Grundlage eines Arbeitszeitkontos entgegenstehen?


    Leider konnten wir hierzu bislang weder im Gesetz noch in der einschlägigen Literatur oder Rechtsprechung eine eindeutige Aussage finden. Für eine Einordnung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wären wir daher sehr dankbar.

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