Sehr geehrtes Expertenteam,
folgender Sachverhalt:
Zum 01.12.2025 wurde ein Mitarbeiter als leitender Angestellter einer GmbH eingestellt. Sein monatliches Gehalt betrug zunächst 5.000 €/Monat zzgl. einer erfolgsabhängigen Tantieme. Zum 01.08.2026 wurde das Gehalt auf 7.000 €/Monat erhöht, da sich die Erwartungen an die Qualität der Arbeit bestätigten.
Als Arbeitgeber habe ich beim Beginn der Tätigkeit, zum 01.01. eines jeden Jahres und bei jeder Veränderung des Entgelt im Weg einer Prognose zu entscheiden, ob im nächsten Zeitjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 €/2026 überschritten wird.
Bei Beginn und zum 01.01.2026 war eine Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze wahrscheinlich, da die Tantieme nach den Ergebnissen der beiden Vorjahre mindestens 20.000 € betragen würde. Da dies jedoch unsicher war, erfolgte zunächst eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ab 01.08.2026 ist die jährliche Überschreitung auf Jahressicht nun sicher.
Ist ab 01.08.2026 eine Versicherung in einer privaten Krankenversicherung (PKV) durchzuführen oder ist dies zumindest möglich? Wann ist alternativ die PKV einschlägig? Welche Verfahrensschritte sind hierfür erforderlich (Kündigung, Meldung des Mitarbeiters über Lohnprogramm oder SV-Meldeportal)?
In der Hoffnung auf eine rechtsverbindliche Antwort (unterschiedliche Auskünfte von PKV, AOK) verbleibe ich
mfg
SF