Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Zeitliche Grenzen für A1-Entsendungen

    Guten Tag,

    unsere Kollegen nutzen sehr gerne unser Angebot, aus dem EU-Ausland heraus aus dem Home Office zu arbeiten. Diese Auslandsaufenthalte sind in der Regel privat bedingt, wir stellen dazu immer die entsprechenden A1 Anträge.

    Aus familiären Gründen möchte eine AOK-versicherte Kollegin insgesamt knapp 3 Monate am Stück aus der Slowakei heraus arbeiten. Ist dies über einen A1-Antrag möglich? Gibt es darüber hinaus noch weitere (sozialversicherungs-)rechtliche Punkte, die mir prüfen oder berücksichtigen müssen?

    Herzlichen Dank für die Antwort

  • 02
    RE: Zeitliche Grenzen für A1-Entsendungen

    Guten Tag,
     
    auch im Vorfeld befristete Beschäftigungen in einem anderen Mitgliedsstaat (hier: die Slowakei), die auf Initiavive des Beschäftigten ausgehen, können eine Entsendung darstellen. Hierfür ist es unerlässlich, dass der deutsche Arbeitgeber weiterhin sein Direktionsrecht ausübern kann, er mit der vorübergehenden Auslandstätigkeit einverstanden ist, die Leistung des Arbeitnehmers annimmt und die vereinbarte Vergütung auszahlt.
     
    Fazit: Sofern sich ein Arbeitnehemr vorübergehend in einem anderen Mitgliedsstaat aufhält und dort seiner Beschäftigung für den deutschen Arbeitgeber im Homeoffice oder im Rahmen mobiler Arbeit nachgeht, kann eine Entsendung mit einem Antrag auf A1-Bescheinigung beantragt werden. Die Dauer ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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