Die Arbeitnehmerin befindet sich derzeit in Elternzeit und ist erneut schwanger. Im Hinblick auf den Beginn der Mutterschutzfristen für das neue Kind wird die laufende Elternzeit vorzeitig beendet.
Die Arbeitnehmerin war vor Eintritt der Schwangerschaft regelmäßig im Schichtdienst tätig und erhielt hierfür arbeitszeitabhängige Zuschläge. Diese Tätigkeiten dürfen aufgrund der mutterschutzrechtlichen Vorgaben sowie der betrieblichen Einsatzmöglichkeiten ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaftsanzeige nicht mehr bzw. nur eingeschränkt ausgeübt werden.
Da die Arbeitnehmerin durch ein Beschäftigungsverbot nach § 18 MuSchG finanziell nicht schlechter gestellt werden darf, werden die infolge der Einschränkungen entfallenden regelmäßigen Zuschläge als Mutterschutzlohn berücksichtigt.“
Meine Frage: Müssen wir als AG überhaupt diese Zahlung leisten, wenn sie zuvor in EZ war.?
Vielen Dank.