Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen jemanden im Rahmen des "Working Holiday" Programmes einstellen. Die junge Dame kommt aus Chile und soll für weniger als 3 Monate bei uns angestellt werden. Sie musste sich in Chile eine Versicherungspolice kaufen, falls sie in Deutschland zum Arzt muss. Sie hat sich ebenfalls bei der Krankenkasse (AOK) informiert: Sie kann sich bei Ihnen (AOK) nicht anmelden und hat auch keine RV-Nummer, da sie nicht länger als 3 Monate beschäftigt werden soll. Ist das korrekt? Muss sie dann als "Kurzfristige Beschäftigung" geschlüsselt werden? Funktioniert das, da sie ja demzufolge keine RV-Nummer hat. Wird dann bei Abfrage von unserem Lohnprogramm automatisch kurzfristig eine RV-Nummer vergeben? Eine Steuernummer hat sie und als KK wird ja die Knappschaft hinterlegt. Für den Fall, sollte die junge Dame länger in unserem Unternehmen beschäftigt werden, ab wann ist eine Versicherung ihrerseits möglich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus.