Ein Mitarbeiter hat bei der DRV ein Wertguthaben eingezahlt und lässt es sich jetzt während der Elternzeit auszahlen. Die Krankenkasse hat uns angeschrieben, dass er in daher seine Beiträge selbst zahlt und der Arbeitgeber ihn auf 0111 umschlüsseln soll. Da wir noch nie so einen Fall hatten, sind wir der Anweisung gefolgt.
Jetzt meldet sich der Mitarbeiter, dass die PV-Beiträge durch den Arbeitgeber zu Unrecht einbehalten wurden. Demnach hätten wir ihn aber auf 0110 umschlüsseln müssen.
Was ist korrekt? Leider konnte ich im Netz keine Infos dazu finden.