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  • 01
    Werkstudentenvertrag bei Teilzeitstudium

    Guten Tag, ein Mitarbeiter von uns möchte ein Teilzeitstudium (Bachelor) aufnehmen, welches über 9 Semester andauert. Ist es dadurch möglich dem Beschäftigten einen Werkstudentenvertrag anzubieten? Die genaue Anzahl der Vorlesungsstunden geht leider bislang nicht aus den Unterlagen hervor.

  • 02
    RE: Werkstudentenvertrag bei Teilzeitstudium

    Hallo L.Schütt,
     
    für Teilzeitstudierende ist die Regelung zur Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nur dann anzuwenden, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht, d. h., wenn sie ihre überwiegende Zeit und Arbeitskraft dem Studium widmen.
     
    Dies bedeutet nach unserem Verständnis:
     
    Hat der Studiengang in Teilzeit weniger als die doppelte Regelstudienzeit, widmen Studierende ihre überwiegende Arbeitskraft dem Studium und behalten damit das Werkstudentenprivileg.
     
    Die Anwendung des Werkstudentenprivilegs kann demzufolge nur dann Anwendung finden, sofern der Zeitaufwand für das Teilzeitstudium nach den oben aufgeführten Grundsätzen durch einen „geeigneten“ Nachweis für jedes einzelne Semester belegt werden kann.
     
    Der Nachweis des Teilzeitstudiums über den Umfang und Dauer wird nach unserem Kenntnisstand auf Antrag des Studierenden von der jeweiligen Universität/Hochschule auf der Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen.
     
    Diese Bescheinigung ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    In Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, eine rechtsverbindliche Stellungnahme durch die zuständige Krankenkasse des Studenten einzuholen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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