Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudententätigkeit bei Fernstudium ohne vorlesungsfreie Zeit

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir beschäftigen eine Werkstudentin die ein Fernstudium ohne feste Vorlesungszeiten absolviert.

    Unsere Frage: Gilt hier die 20-Stunden-Grenze durchgehend, oder darf die Studentin zeitweise auch mehr arbeiten ohne das Werkstudentenprivileg zu verlieren?

    Sie möchte gerne von Mitte Juli bis Ende August 40 Stunden pro Woche arbeiten.

    Vielen Dank und Grüße

    K.Robke

  • 02
    RE: Werkstudententätigkeit bei Fernstudium ohne vorlesungsfreie Zeit

    Themenbereich: Studenten, Schüler und Praktikanten

  • 03
    RE: Werkstudententätigkeit bei Fernstudium ohne vorlesungsfreie Zeit

    Hallo K.Robke,

    jede Hochschule und Universität, welche „Präsenzstudien“ ermöglicht, führt bestimmte Ferienzeiten. Vor allem Semesterferien sind an allen Hochschulen vorgeschrieben. Während dieser Zeit entfallen sämtliche Vorlesungen und die Studierenden erhalten Zeit, zu lernen, sich auf das kommende Semester vorzubereiten oder sich zu erholen.

    Typisch für „Fernstudien“ an Fernhochschulen ist dagegen der durchgehende Unterricht. Die Studierenden werden nicht nach Semestern betreut oder die Dauer des Studiums in Semester eingeteilt. Da der Unterricht durchgehend ist, entfallen sämtliche Ferienzeiten. Dies schließt auch die Semesterferien mit ein. Fernstudierende entscheiden somit selbst, wenn sie eine Woche Ferien benötigen.

    Anbieter von Fernunistudiengängen beantworten die Frage, ob das jeweilige Institut fixe Ferienzeiten besitzt, in ihren Informationsunterlagen. Hierbei weisen die Anbieter in der Regel darauf hin, dass „Ferien“ nicht vorhanden sind, allerdings durch die freie Lerneinteilung jederzeit persönliche „Ferien“ abgehalten werden können. Dennoch sollten die „Ferien“ nicht mit Pflichtterminen wie etwa Prüfungen und Präsenzveranstaltungen übereinstimmen.

    Zur Klärung der Frage, ob bei einer Fernuniversität Semesterferien existieren und Studierende ggf. mehr als 20 Stunden beschäftigt werden können, ohne dass sie dadurch den Werkstudentenstatus verlieren, gibt es nach unserem Kenntnisstand beispielsweise in dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zum Thema „Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten“ vom 23.11.2016 keine weitergehenden  Aussagen.
    Da das Fernstudium durchgängig über mehrere Monate hinweg besucht wird, entfallen nach unserer Auffassung die typischen Ferienzeiten und somit auch die Semesterferien.
     
    Demzufolge unterliegt bei einem Überschreiten der 20-Stunden-Grenze das Beschäftigungsverhältnis prinzipiell der Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherungspflicht.

    Abschließend möchten wir Sie darüber informieren, dass eine „Clusterung“ der Sachverhalte nach Themengebieten durch die User nicht erforderlich ist und vom Expertenteam vorgenommen wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Expertenteam
     

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