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  • 01
    Werkstudentenstatus - Ende des Studiums

    Hallo Expertenteam,

    unser Werkstudent hat sein Prüfungsgesamtergebnis im Notenspiegel zum 24.07.26 eingetragen bekommen (online). Per Post kam die offizielle Unterrichtung des Gesamtergebnisses am 07.08.26.


    Nun die Frage, endet das Studium und somit auch Ende des Werkstudentenprivilegs zum 31.07.26 oder zum 31.08.2026?

    Vielen Dank für die Unterstützung

     

  • 02
    RE: Werkstudentenstatus - Ende des Studiums

    Hallo PetersenC,


    hat der Studierende die von der Hochschule für den jeweiligen Studiengang nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehene letzte Prüfungsleistung erbracht, so wird die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, als beendet angesehen.


    Mit der offiziellen schriftlichen Unterrichtung ist der Zugang des per Briefpost vom Prüfungsamt übermittelten vorläufigen Zeugnisses gemeint.


    Neben der Ausstellung eines vorläufigen Zeugnisses sind auch andere Formen der Unterrichtung über die Prüfungsentscheidung durch das Prüfungsamt geeignet, das Ende der Hochschulausbildung zu dokumentieren.

    Eine Unterrichtung über die Prüfungsentscheidung liegt auch vor, wenn das Prüfungsamt den Prüfungsteilnehmer über die Abholmöglichkeit des Zeugnisses oder einer Urkunde schriftlich in Kenntnis setzt; erfolgt diese Unterrichtung ausschließlich per E-Mail, ist hilfsweise auch der Zugang der E-Mail als Zeitpunkt der Unterrichtung der Prüfungsentscheidung über das Gesamtergebnis der Prüfung anzuerkennen.


    Dabei ist regelmäßig auf die zeitlich erste Mitteilung des Prüfungsamtes über das Gesamtergebnis abzustellen.


    Aufgrund dessen endet in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden zum 31.07.2026.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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