Sehr geehrte Damen und Herren,
wir benötigen eine verbindliche Auskunft zur Beitragsbeurteilung für einen Werkstudent.
Konkret geht es um die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze während der Prüfungsphase, die in diesem Fall außerhalb der Vorlesungszeit liegt.
Hier sind die offiziellen Semesterdaten der Hochschule:
Semesterzeitraum: 01.04.2026 bis 30.09.2026
Vorlesungszeit: 13.04.2026 bis 17.07.2026
Prüfungszeitraum 1: 20.07.2026 bis 01.08.2026
Prüfungszeitraum 2: 14.09.2026 bis 26.09.2026
Da die Prüfungszeiten komplett in die vorlesungsfreie Zeit fallen, bitten wir um Klärung folgender Fragen für unsere Entgeltabrechnung:
1. Ist eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden in den oben genannten Prüfungszeiträumen (20.07.–01.08.2026 und 14.09.–26.09.2026) beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung möglich?
2. Werden diese Phasen rechtlich als reguläre vorlesungsfreie Zeit gewertet, sodass lediglich die allgemeine 26-Wochen-Regelung greift?
3. Ab welchem genauen Datum und in welchen exakten Zeitfenstern des Sommersemesters 2026 ist eine Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden pro Woche im Rahmen des Werkstudentenprivilegs zulässig?
Vielen Dank!