Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind bei der Prüfung der Anwendbarkeit des Werkstudentenprivilegs auf folgende Einschränkungen gestoßen, die uns bisher völlig unbekannt waren:
- Der Arbeitnehmer muss an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein,
- darf nicht mehr als 14 Fachsemester studiert haben und
- muss unter 30 Jahre alt sein.
Können Sie uns die Richtigkeit dieser Einschränkungen bestätigen? Und wenn ja, wo können wir diese Regelungen nachprüfen?
Vielen Dank!