Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe noch eine Frage zur Überschreitung mit der 26-Wochen Regelung.
Wenn ich eine Beschäftigung auf 26 Wochen befriste, kann ich dann die Arbeitszeit nur dann über die 20 Stunden ausweiten, wenn die ganze Arbeitszeit in den Abend- und Wochenendstunden erbracht wird?
Oder geht das auch so, dass der Werkstudent z.B. an 3 Tagen in der Woche arbeitet: Mo 6,0, Di. 6,0, Do. 8,00 Stunden (im Zeitrahmen von 06:00 bis 18:00 Uhr). Dann ist zusätzlicher Bedarf da und er könnte noch z.B. Mittwoch abends ab 19:00 noch 2 Stunden arbeiten. Ist das so dann möglich, wenn nicht jeder Woche die Stundenzahl über 20,0 Stunden kommt?
Und geht das nur bei der befristeten 26 Wochen Regelung.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.