Hallo Experten-Team,
wir haben eine Frage zu der 20-Stunden-Regel für Werkstudenten. Die Sonderfälle weiter unten ergeben sich nur, wenn bei Krankheit, Urlaub oder ein Feiertag die tägliche Sollarbeitszeit berücksichtigt werden muss.
Da die Werkstudenten während des Semesters immer in Teilzeit arbeiten werden sogenannte Regelarbeitstage festgelegt.
Begriffsklärung: Regelarbeitstage sind die Tage, an denen sich der Student verpflichtet, seine vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit zu leisten.
Die Regelarbeitstage werden festgelegt: z.B. Beispiel drei-Tage-Woche, Montag bis Mittwoch. Dann beträgt die tägliche Regel-(Soll-) Arbeitszeit: 6:40 Stunden
Was ist bei der Überprüfung der 20-Stunden-Grenze zu beachten, wenn auf einen Regel-Arbeitstag Krankheit, Urlaub oder ein Feiertag fällt? Werden diese Tage mit der Soll-Arbeitszeit berücksichtigt oder wird bei der Prüfung der 20-Stunden-Regel von 0:00 Std. Arbeitszeit an diesen Tagen ausgegangen? An Urlaubstagen oder Feiertagen könnte der Student ja genau genommen lernen oder sich für Prüfungen vorbereiten.
Sollte bei der Prüfung der 20-Stunden-Regel bei Krankheit, Urlaub oder Feiertagen die Soll-Arbeitszeit berücksichtigt werden, müssten einige Sonderfälle betrachtet werden, von denen im Folgenden exemplarisch drei beschrieben werden.
Sonderfall 1: der Student arbeitet an zwei Tagen 7:00 Stunden und möchte am dritten Tag etwas früher gehen. Nun erkrankt er am dritten Tag und würde bei Gutschrift der Sollarbeitszeit von 06:40 Std. die 20-Stunden-Grenze überschreiten.
Sonderfall 2: der Student arbeitet nicht an einem festgelegten Regelarbeitstag, er tauscht bspw. in einer Woche den Mittwoch mit dem Donnerstag. Am Mittwoch erkrankt er, so dass sein Arbeitszeitkonto nicht belastet wird, und am Donnerstag würden ihm zusätzlich die geleisteten Stunden gutgeschrieben, so dass er durch den Krankheitstag in dieser Woche 06:40 Std. im Plus wäre.
Sonderfall 3: der Student arbeitet nicht an einem festgelegten Regelarbeitstag, er tauscht bspw. in einer Woche den Mittwoch mit dem Donnerstag. Am Mittwoch wird sein Arbeitszeitkonto belastet und durch die geleistete Arbeit am Donnerstag wieder gutgeschrieben.