Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage, ab welchem Zeitpunkt die 20-Stunden-Grenze überschritten werden darf.
Die Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 23/24 ist
gültig vom 01.10.2023 bis 31.03.2024. Die Vorlesungszeit ist vom 16.10.2023 bis 09.02.2024
Die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 24 ist
gültig vom 01.04.2024 bis 30.09.2024. Die Vorlesungszeit ist vom 15.04.2024 bis 19.07.2024
Die Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 24/25 ist
gültig vom 01.10.2024 bis 31.03.2025. Die Vorlesungszeit ist vom 14.10.2024 bis 07.02.2025
Ab welchen Zeitpunkt und für welchen Zeitraum darf der Werkstudent die 20-Stunden-Grenze überschreiten?
Ab Samstag 10.02.2024, also bei uns ab Montag 12.02.2024 (KW 7) bis 14.04.2024? Und
Ab Samstag 20.07.2024, also bei uns ab Montag 22.07.2024 (KW 30) bis 13.10.2024?
Ist es richtig, dass die Weihnachtsferien nicht zu den vorlesungsfreien Zeiten gerechnet werden?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
C.Petersen