Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns ist folgende Frage aufgekommen:
Für Werkstudenten gilt die Regel der 20 Wochenarbeitsstunden und nur in Ausnahmen kann diese 20 Stundengrenze überschritten werden. Eine dieser Ausnahmen ist, wenn die Stunden abends oder nachts geleistet werden.
Wenn eine Schicht um 14:00 Uhr beginnt und um 22:30 Uhr endet, werden die gesamten 8 Stunden der 20 Wochenarbeitsstunden zugerechnet? Oder werden die Stunden ab 18:00 Uhr abends zugerechnet und somit können die 20 Wochenarbeitsstunden überschritten werden, für max. 26 Wochen im Jahr?
Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Rückmeldung!