Liebes AOK-Expertenteam,
es geht um Werkstudenten, mit maximaler Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche. Bei uns besteht Uneinigkeit darin, ob ein genommener Urlaubstag in der Woche zu den 20 Stunden zählt oder nicht. Hier ein Konkretes Beispiel: Der Werkstudent arbeitet flexibel an 3 Tagen in der Woche, jeweils 6 Stunden am Tag, 18 Stunden in der Woche. Wenn er einen Tag Urlaub in dieser Woche nimmt, zählen dann die 6 Stunden Urlaub in die 18 Stunden wöchentlich rein? Oder darf er dann einen zusätzlichen Tag arbeiten?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Marina W.