Liebes Team,
meine Frage vor paar Tagen ist leider nicht im Tool veröffentlicht worden, daher ein neuer Versuch. Es geht um Werkstudenten, die einen 20-Stunden-Vertrag außerhalb der Semesterferien haben. Wie in vielen Betrieben, ist es auch bei unseren Stunden so, dass die 20-Stunden-Grenze nicht immer eingehalten wird. Es kann jeden Monat mal eine Woche sein oder alle 2 Monate mal werden die Stunden in einer Woche nicht eingehalten. Ab wann oder ab wie vielen Verstößen muss der Werkstudent auf 1111 geschlüsselt werden. Darf der Werkstudent nur für den betroffenen Monat auf 1111 geschlüsselt werden oder verbleibt er bis zum Kalenderende sozialversicherungspflichtig? Oder gilt in diesem Fall das Semester?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Viele Grüße, Marina W