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  • 01
    Werkstudenten - 20 Stunden Grenze

    Liebes Team,

    meine Frage vor paar Tagen ist leider nicht im Tool veröffentlicht worden, daher ein neuer Versuch. Es geht um Werkstudenten, die einen 20-Stunden-Vertrag außerhalb der Semesterferien haben. Wie in vielen Betrieben, ist es auch bei unseren Stunden so, dass die 20-Stunden-Grenze nicht immer eingehalten wird. Es kann jeden Monat mal eine Woche sein oder alle 2 Monate mal werden die Stunden in einer Woche nicht eingehalten. Ab wann oder ab wie vielen Verstößen muss der Werkstudent auf 1111 geschlüsselt werden. Darf der Werkstudent nur für den betroffenen Monat auf 1111 geschlüsselt werden oder verbleibt er bis zum Kalenderende sozialversicherungspflichtig? Oder gilt in diesem Fall das Semester?

    Vielen Dank für ihre Antwort.

    Viele Grüße, Marina W

  • 02
    RE: Werkstudenten - 20 Stunden Grenze

    Guten Tag,
     
    ordentliche Studierende sind in einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung, unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts, im Rahmen des sog. Werkstudentenprivilegs kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn das Studium im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) immer dann auszugehen, wenn die Beschäftigungszeit 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet.
     
    Bei der 20-Stunden-Grenze handelt es sich um eine feste Grenze, von der nicht aufgrund individueller Regelungen zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb oder einer Branche abgewichen werden kann. Eine Durchschnittsbetrachtung ist nicht möglich. Sobald die wöchentliche Arbeitszeit über 20 Stunden liegt, ist eine Werkstudententätigkeit nicht mehr möglich. Dies gilt auch bei einem geringfügigen Überschreiten und gegebenenfalls auch nur für einen Monat.
     
    Demzufolge unterliegt ein Beschäftigungsverhältnis bei Überschreiten der 20-Stunden-Grenze der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
    Sofern die 20 Stunden Grenze dann wieder eingehalten wird, ist eine Werkstudententätigkeit wieder möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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