Guten Tag,
wir haben folgenden Fall:
Wenn man als Student, der nebenbei arbeitet, die 20-Stunden-Grenze überschreitet, zählt ja die 26-Wochen-Grenze. Zählt in dieser Zeit auch eine vorangegangene Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber. Die Immatrikulation fand in diesem bereits mit Ausbildungsbeginn statt. Ist hier eine Anstellung als Werkstudent möglich?
Vielen Dank.