Guten Tag,
ein Werkstudent, welcher beitragsmäßig entsprechend geschlüsselt ist (BGRS 0100, im Übergangsbereich), unterschreitet seit dem Jahr 2026 in jedem Monat die Minijobgrenze. Müsste ich ihn dann umschlüsseln auf Minijob oder darf er trotz niedrigem Lohn als Werkstudent laufen ? Der Arbeitgeber zahlt ja nun den kompletten Beitrag aus dem "Gleitzonenbrutto", wobei die Gleitzone monatlich unterschritten wird. Ist das so richtig ?