Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent unter Minijobgrenze

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben einen Werkstudenten beschäftigt, der im Dezember 2025 (EUR 530,08), Januar 2026 (EUR 414,40) und Februar 2026 (EUR 213,28) unter der Minijobgrenze verdient hat. Nach Nachfrage gab der Mitarbeiter an, in Zukunft über die Minijobgrenze zu verdienen. Was er auch von März 2026 bis Juni 2026 tat.

    Verdienst im

    März 2026 EUR 681,70

    April 2026 EUR 765,68

    Mai 2026 EUR 669,80

    Juni 2026 EUR 773,67

    Juli 2026 EUR 253,30

    August 2026 EUR 139,06


    Im Durchschnitt lag der Verdienst im Jahr 2026 jedoch alle Monate unter der Minijobgrenze.

    Der Werkstudent hat zum 31.08.2026 gekündigt.

    Nun meine Frage:

    Müssen wir den Werkstudenten rückwirkend ab 01.01.2026 als Minijobber abrechnen?

    Oder erst ab 01.07.2026? Oder bleibt er Werkstudent mit Beitragsgruppe 0100?


    Vielen Dank vorab.

     

  • 02
    RE: Werkstudent unter Minijobgrenze

    Hallo FP20Gehalt,


    davon ausgehen, dass in Ihrem Fall die betroffene Person bereits vor Dezember 2025 im Rahmen des Werkstudentenprivilegs beschäftigt war, wären aufgrund Ihrer Schilderung nach unserem Verständnis die folgenden Meldungen zu übermitteln und die entsprechenden Abrechnungen zu erstellen gewesen:


    01.01.2026 – 28.02.2026: Geringfügig entlohnte Beschäftigung über die Minijob-Zentrale


    01.03.2026 – 31.07.2026: Werkstudentenbeschäftigung über die Krankenkasse


    01.08.2026 – 31.08.2026: Geringfügig entlohnte Beschäftigung über die Minijob-Zentrale.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.