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  • 01
    Werkstudent unter 603,00 €

    Hallo,

    ich habe einen Werkstudent, der unter die Minijobgrenze kommt, er verdient 384,00 €.

    Er arbeitet allerdings nur einen halben Monat und tritt aus. Muss die Minijobgrenze von 603,00 € eingehalten werden oder kann sie halbiert werden?


    Vielen Dank im voraus.

  • 02
    RE: Werkstudent unter 603,00 €

    Guten Tag,
     
    bei der Arbeitsentgeltgrenze von 603 EUR handelt es sich um einen Monatswert, der auch dann gilt, wenn die Beschäftigung nicht während des gesamten Kalendermonats besteht.
    Ein „herunterrechnen“ auf die tatsächlichen Beschäftigungstage hat nicht zu erfolgen.
     
    Liegt das Arbeitsentgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze, ist eine Anbrechnung als Werkstudent nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Werkstudent unter 603,00 €

    Vielen Dank.

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