Liebes Expertenteam,
ein Werkstudent mit einem einjährigen befristeten Vertrag ( Mai 2026 - April 2027) arbeitet während des Semesters 15 Wochenstunden und während der vorlesungsfreien Zeit 20 Wochenstunden gemäß Vertrag.
Zusätzlich hat er noch einen Mini-Job bei seinem vorherigen Arbeitgeber von 1 Stunde pro Woche max. , die er am Wochenende ( Samstag) erbringt, das ganze Jahr durch.
Ist diese Konstellation so möglich ohne seine Versicherungsfreiheit als Werkstudent zu verlieren?
Muss der Mini-Job auch zeitliche begrenzt werden für 1 Jahr, oder kann dieser unbefristet laufen?
Kann er während der vorlesungsfreien Zeit ( max 26 Wochen im festgelegten Zeitraum 1 Jahr) auch Überstunden im Rahmen seiner Werkstudententätigkeit machen? Zählt hier dann ganz normal die 40 Stunden Woche, ohne Berücksichtigung der 1 Stunde in seinem Minijob?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung .
Viele Grüße
Meiling