Expertenforum

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  • 01
    Werkstudent und ein Teilzeit-Pflichtpraktikum

    Liebes Experten-Team, eine studentische Hilfskraft, die wir seit einem Jahr beschäftigen soll nun im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren. Da der Arbeitsumfang beim Pflichtpraktikum wöchentlich nur bei 20 Stunden liegt, möchte die studentische Hilfskraft ihre Tätigkeit bei uns während des Praktikums nicht unterbrechen. Bekommen wir evtl. ein Problem mit Werkstudentenstatus, denn die Stunden aus beiden Tätigkeiten die 20 Stunden Grenze sprengen werden. Werden die Stunden aus einem Pflichtpraktikum an die Werkstudententätigkeit angerechnet?

    Herzlichen Dank vorab und viele Grüße

     

  • 02
    RE: Werkstudent und ein Teilzeit-Pflichtpraktikum

    Hallo Stiftung Marcator,


    neben einer Beschäftigung, die im Rahmen des Werkstudentenprivilegs ausgeübt wird, kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden, sofern beide Tätigkeiten vertraglich und organisatorisch strikt voneinander getrennt werden.


    Eine Zusammenrechnung von Werkstudentenbeschäftigung und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt in einem solchen Fall nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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