Liebes Experten-Team, eine studentische Hilfskraft, die wir seit einem Jahr beschäftigen soll nun im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren. Da der Arbeitsumfang beim Pflichtpraktikum wöchentlich nur bei 20 Stunden liegt, möchte die studentische Hilfskraft ihre Tätigkeit bei uns während des Praktikums nicht unterbrechen. Bekommen wir evtl. ein Problem mit Werkstudentenstatus, denn die Stunden aus beiden Tätigkeiten die 20 Stunden Grenze sprengen werden. Werden die Stunden aus einem Pflichtpraktikum an die Werkstudententätigkeit angerechnet?
Herzlichen Dank vorab und viele Grüße